|
 |
Beispiel
für ein Gutachten vom 1.
Juli 2008
Herrn
M. X.
geboren am: 11.11.1964
wohnhaft in: E. 56, 4xxxx D.
untersucht am: 18.06.2008
veranlasst durch:
Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises W.
Begutachtungsstelle:
BfF MPU GmbH
Die Untersuchung erfolgte gemäß den Auftragsbedingungen der
Begutachtungsstellen für Fahreignung der MPU GmbH.
Dem Gutachten liegt eine anlassbezogene, auf die Fragestellung
ausgerichtete Untersuchung zugrunde.
I. ANLASS UND FRAGESTELLUNG DER UNTERSUCHUNG
|
|
Unser Programm informiert
Sie über alle wichtigen Schritte bis zur MPU. Es hilft es bei den Fragebögen, bei den Tests
und bei der Vorbereitung auf die Fragen der Psychologen.
Beispiel: Der
Figurenvergleichstest

Bei dem
Figurenvergleichstest muss man erkennen, ob die Figur
der unteren Reihe auch in der oberen Reihe steht.
|
Herr X. beauftragte uns, ein Gutachten zur Vorlage bei der
zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu- erstellen. Wir haben die
Aufgabe, eine Prognose zur Rückfallwahrscheinlichkeit abzugeben
bzw. die Frage zu beantworten, ob zukünftig weitere
Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu erwarten sind.
Die Behörde fragt:
Ist zu erwarten, dass Herr X. auch zukünftig ein Fahrzeug unter
Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines
unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das
sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?
II. ÜBERBLICK ÜBER DIE VORGESCHICHTE (AKTEN)
Akteneinsicht
Aus der Akte der Führerscheinstelle ergibt sich zum
Untersuchungsanlass:
24.09.2006 Trunkenheit im Straßenverkehr gegen 03.38 Uhr;
Blutalkoholkonzentration (BAK): 2,38 Promille um 04.5 Uhr, bei
der Blutentnahme schien Herr X. äußerlich „sehr stark" unter
Alkoholeinfluss zu stehen.
Herr X. hat die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse Aew
und Cl E beantragt.
Begründung der Eignungsbedenken:
Es werden die wissenschaftlichen Begründungen der
Eignungsbedenken gemäß der Begutachtungs-Leitlinien zur
Kraftfahrereignung aus den Berichten der Bundesanstalt für
Straßenwesen, Heft M115, Mensch und Sicherheit vom Februar 2000
zitiert und/oder teilweise sinngemäß bzw. auch zusammengefasst
wiedergegeben (Seite 40-43):
„Bereits Blutalkoholkonzentrationen mit Werten ab 0,3 Promille
können zu einer Herabsetzung der Reaktionsfähigkeit und zur
Veränderung der Stimmungslage mit Kritikminderung führen, so
dass ein erhöhtes Verkehrsrisiko von derart beeinflussten
Kraftfahrern ausgeht. Bei 0,8 Promille liegt das Risiko in der
Regel um das Vierfache höher als bei nüchternen
Verkehrsteilnehmern. Fahruntüchtigkeit liegt bei jedem
Kraftfahrzeugfahrer mit Werten höher als 1 Promille vor.
Werden Werte um oder über 1,5 Promille bei Kraftfahrern im
Straßenverkehr angetroffen, so ist die Annahme eines chronischen
Alkoholkonsums mit besonderer Gewöhnung und Verlust der
kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos anzunehmen. Bei
solchen Menschen pflegt in der Regel ein Alkoholproblem
vorzuliegen, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im
Straßenverkehr in sich birgt. Auch wiederholte Auffälligkeiten
unter Alkohol im Straßenverkehr innerhalb weniger Jahre
begründen einen solchen Verdacht, selbst wenn die Werte
wesentlich geringer sind.
Ferner besteht, wegen der allgemeinen Verfügbarkeit des
Alkohols, bei Alkoholabhängigkeit und -missbrauch generell eine
hohe Rückfallgefahr, so dass im Einzelfall strenge Maßstäbe
anzulegen sind, bevor eine positive Prognose zum Führen von
Kraftfahrzeugen gestellt werden kann."
„Bei Alkoholmissbrauch sind die Voraussetzungen, die an den
Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr gestellt werden,
nicht erfüllt.
Missbrauch liegt vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer
Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die
Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht
hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu
sein. In einem solchen Falle ist der Betroffene nicht in der
Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von
Kraftfahrzeugen zu entsprechen.
Von Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:
- in jedem Fall (ohne Berücksichtigung der Höhe der
Blutalkoholkonzentration), wenn wiederholt ein Fahrzeug unter
unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt wurde,
- nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne
weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung),
- wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen in
der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu
einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist.
„Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen."
Die Definition der Alkoholabhängigkeit orientiert sich dabei an
den diagnostischen Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD
10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICD-10,
Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto, 2. Auflage 1993).
III. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE, GÜNSTIGE PROGNOSE UND DARLEGUNG
DER ZU PRÜFENDEN HYPOTHESEN
Eine positive Prognose nach alkoholbedingter Auffälligkeit ist
nach den „Beurteilungskriterien" der Deutschen Gesellschaft für
Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für
Verkehrsmedizin (Bonn, März 2005) nur möglich, wenn in
Abhängigkeit von der individuellen Befundlage folgende
Hypothesen als erfüllt gelten können:
Die in der Untersuchung erhobenen Befunde, insbesondere das
gewonnene Gesamtbild, sind zur Beantwortung der behördlichen
Fragestellung im Sinne einer günstigen Prognose verwertbar.
Liegt Alkoholabhängigkeit vor, ist sie ausreichend behandelt
bzw. aufgearbeitet?
Ist aus der „Lerngeschichte" des Kunden die Notwendigkeit eines
Verzichts auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke abzuleiten,
wird Alkoholverzicht auch konsequent und stabil eingehalten?
Der Kunde ist aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins
und bei reduzierten Alkoholtrinkmengen sowie ausreichender
Steuerungsfähigkeit dauerhaft in der Lage, kontrolliert Alkohol
zu trinken.
Bei dem Kunden besteht keine unkontrollierte Koppelung
bestimmter Trinkanlässe mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges
(mehr).
Der Kunde weist im medizinischen Bereich keine
eignungsausschließenden Beeinträchtigungen auf.
Bei dem Kunden bestehen keine verkehrsrelevanten
Beeinträchtigungen der geistigen und/oder psychisch-funktionalen
Voraussetzungen.
IV. UNTERSUCHUNGSBEFUNDE
Herr X. hat uns zur Durchführung der Medizinisch-Psychologischen
Untersuchung beauftragt und wurde zu Beginn der Untersuchung
über Gegenstand und Zweck der Untersuchung, den gesamten
Untersuchungsablauf und die Verfahrensweisen bis zur Versendung
des Gutachtens informiert..
Ausgehändigt wurden dazu ein allgemeines Informationsblatt zur
Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, eine Checkliste zum
psychologischen Untersuchungsgespräch über die möglichen Fragen
der Gutachter sowie ein medizinischer Fragebogen.
Vor Explorationsbeginn wurde Herr X. nochmals mündlich über die
wesentlichen Inhalte des psychologischen Gesprächs informiert
und darauf hingewiesen, dass unrealistische und widersprüchliche
Angaben zu einem negativen Gutachtenergebnis führen.
Darstellung der medizinischen Untersuchungsbefunde (Darstellung
der Methoden, Befunde, Anamnese,-körperliche Befunde;
Laboranalytik)
Beginn der ärztlichen Untersuchung: : Uhr
Ende der ärztlichen Untersuchung: : Uhr
Anamnese
Im ärztlichen Gespräch wurde Herr X. hinsichtlich vorbestehender
Erkrankungen befragt. Herr X. gab an, dass bei ihm eine
Epilepsie bestehe, er habe in den Jahren 2001, 2004 und 2005
jeweils 1 Krampfanfall gehabt. Unter Einnahme von 2 x 1000 mg
Orfiril (Valproinsäure) sei er seit März 2005 anfallsfrei. Es
ergaben sich keine anderen Krankheiten oder körperlichen
Einschränkungen (z.B. nach Operationen), die die
Kraftfahreignung beeinträchtigen. Ausgeschlossen wurden
anamnestisch ebenfalls die regelmäßige Einnahme von
zentralwirksamen, psychotropen Medikamenten sowie jeglicher
Konsum illegaler Drogen, welche die Fahrtauglichkeit erheblich
beeinflussen.
Zum Alkoholkonsum befragt gab Herr X. an, dass er vor der
Alkoholfahrt am 24.09.06 nachmittags 6 Flaschen Bier (0,3 1) und
abends 20 Gläser Bier (0,2 1) getrunken habe. Auf einer
anschließenden Feier habe er Bier und Wein getrunken, wie viel
könne er nicht angegeben.
Wir verweisen dazu auf die ausführliche Darstellung im
psychologischen Teil des Gutachtens.
Am Untersuchungstag legte Herr X. Laborbefunde der Praxis W. vom
20.04.06, 26.01.07,04.04.07, 11.04.07, 15.05.07, 18.07.07,
24.10.07, 08.04.08, der MCV Wert lag jeweils im Normbereich.
Weiterhin lagen Laborwerte des St.-F.-Hospitals vom 09.03.03,
07.06.06, 29.06.07, 29.08.07, 28.09.07, 16.11.07, 24.01.08,
17.03.08, 06.05.08, 12.06.08. GOT, mit Ausnahme am 07.06.06 und
GGT lagen jeweils im Normbereich. Die GPT war mehrfach erhöht.
Am 09.01.03, 07.06.06, 29.06.07, 29.08.07 und 16.11.07 wurde der
MCV-Wert bestimmt und lag im Normbereich. Weiterhin legte Herr
X. ein Attest der Praxis Dres. med. E. vom 18.03.08 vor, aus dem
hervor geht, dass unter Einnahme von Orfiril 2 x1000 mg
Anfallsfreiheit besteht seit März 2005.
Körperlicher Allgemeinzustand
Alter: 43 Jahre
Größe: 188 cm
Gewicht : 95 kg
Blutdruck: 150/90 mm Hg
Puls: 84 Schläge/min
Haut und sichtbare Schleimhäute unauffällig.
Unauffälliger abdomineller Untersuchungsbefund (auskultatorisch/palpatorisch/perkutorisch).
Die vegetativen Zeichen waren allesamt unauffällig.
Unauffälliger neurologischer Status.
Bei der grob orientierenden Bewegungsprüfung ergaben sich keine
sichtbaren eignungsausschließenden
Bewegungseinschränkungen/Lähmungen/Körperbehinderungen.
Die Stimmungslage war freundlich zugewandt.
Labor
Blut:
MCV: 88 fI. Referenzbereich: Männer / Frauen 78 - 98 fI.
GOT: 38 U/I Referenzbereich: Männer < 50 U/I / Frauen < 35 U/I.
GPT: +53 U/I Referenzbereich: Männer < 50 U/I / Frauen < 35 U/I.
GGT: 21 U/I Referenzbereich: Männer < 71 U/I / Frauen < 42 U/I.
(Neue 37°C-Referenzbereiche-bei Enzymaktivitätsbestimmungen seit
dem 01.04.02 gemäß den Vorgaben der Bundesärztekammer)
Alle Laborwerte lagen im Normbereich.
Darstellung der psychologischen Befunde (Darstellung der
Methoden, Befunde, Explorationsgespräch, Leistungstests)
Zur Aufzeichnung der persönlichen Äußerungen in der
psychologischen Exploration:
Um Missverständnissen vorzubeugen, wurden die Angaben Herrn X.s
sinngemäß zusammengefasst, teilweise auch wörtlich direkt in den
PC eingegeben und nach einvernehmlicher Beendigung des
Untersuchungsgespräches ausgedruckt. Diesen Ausdruck konnte Herr
X. prüfen und ggf. korrigieren und ergänzen. Diese Korrekturen
wurden kursiv in den Text übernommen. Die inhaltliche
Richtigkeit der Mitschrift wurde von Herrn X. abschließend
bestätigt.
Beginn der Exploration: 15.00 Uhr
Ende der Exploration: 15.55 Uhr
Persönliche Äußerungen im Explorationsgespräch
Wörtliche Angaben des Herrn X. sind in Anführungszeichen
gesetzt.
Zur beruflichen und privaten Situation:
Herr X. gab an, er sei 43 Jahre alt und arbeite seit 15 Jahren
als Maurer im öffentlichen Dienst. Er sei seit 2002 geschieden
und Vater von 2 Kindern. Seit 2007 lebe er in Partnerschaft. In
seiner Freizeit beschäftige er sich mit Landwirtschaft, Fußball,
dem Trainieren von Fußball im Jugendbereich und mit Rad fahren.
Zur Verkehrsvorgeschichte:
Herr X. bestätigt, dass seit der aktenkundigen Auffälligkeit
(24.09.2006 Trunkenheit im Straßenverkehr) nichts mehr
vorgefallen ist.
Am Untersuchungstag legte Herr X. eine Bescheinigung vom
06.03.2008 über die Teilnahme an einem Einzelcoaching von 6,5
Stunden im September 2007, B. U, Diplom-Psychologin, Coaching &
Consulting).
Zu der Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr:
Zu der Auffälligkeit wolle er sagen, dass er eine Fahrradtour
mit dem Schützenverein gehabt habe. Auf der Tour selber habe er
bereits von 15.30 Uhr an 6 Bier (0,33 1) getrunken, abends seien
sie in eine Gaststätte, dort habe er mindestens 15 bis 20 Glas
Bier (0,2 1) und 5 Pinnchen Schnaps getrunken, gegen 1 Uhr sei
er noch auf eine weitere Feier gegangen. Dort habe er noch
weiter Bier und Schnaps getrunken, wie viel das gewesen sei,
wisse er nicht. Er schätze, das müssen noch mindestens 5 bis 6
Glas Bier (0,2 1) gewesen sein und noch ca. 5 Pinnchen Schnaps
dazu. Genau wisse er es aber nicht mehr, weil er den Überblick
verloren habe. Ca. 1 Stunde müsse er nach dem Unfall auf der
Straße gelegen haben, bis ihn jemand gefunden habe, d. h.
Trinkende sei ca. 0,5 oder 1 Stunde vor der Auffälligkeit
gewesen.
Er habe dann nach Hause gewollt, sei nicht weit gekommen, das
seien ca. 15 m gewesen, b der Unfall passierte. Er könne keine
Angaben mehr dazu machen, wie es passiert sei.
Er sei schon mit dem Fahrrad übermäßig alkoholisiert gefahren,
nur noch nicht so alkoholisier wie an dem Tag des Vorfalles. Das
alkoholisierte Fahren mit dem Fahrrad habe er nicht als so
problematisch gesehen, habe nicht darüber nachgedacht. Er habe
gedacht mit dem Fahrrad komme man schon heile nach Hause.
Inzwischen denke er über das alkoholisierte Fahren mit dem Rad,
dass man durch den Alkohol nicht mehr die Kontrolle über sich
habe, da können dann Unfälle passieren.
Zu den früheren Trinkgewohnheiten:
Ab dem Jahre 2000 habe er angefangen, etwas mehr zu trinken. Es
habe selber ein Haus in Eigenleistung aufgebaut mit Kollegen, er
habe da mehr als früher getrunken. Das habe dann zur Folge
gehabt, dass die Frau sich von ihm habe scheiden lassen. Das
habe seinen Alkoholkonsum noch einmal gesteigert. Entsprechend
sei er in eine Gesellschaft gekommen, die mehr getrunken habe
und er habe auch immer mehr getrunken. Er habe dann schließlich
üblicherweise am Wochenende 20 bis 25 Glas Bier (0,2 1)
getrunken und unter der Woche so ca. 2 Mal die Woche seien es
ca. 2 Flaschen Bier (0,33 1) pro Anlass gewesen. Auf Feiern habe
er so ca. 30 bis 35 Glas Bier (0,2 1) getrunken. Das habe immer
von der Stimmung abgehangen. Er habe dann getrunken, um mal den
Alltagstrott und die Sorgen zu vergessen. Er habe gedacht, er
müsste da einiges runterspülen, das was sich in ihm aufgestaut
habe. Er habe auch schon mal zu hören bekommen, er solle nicht
so viel trinken. Er selber habe sich gedacht, er sollte das
Trinken auch reduzieren. Aber er sei immer wieder in diese tiefe
Loch gefallen und wenn man dann den Vorsatz gehabt habe, trinke
nur 10 Glas Bier, habe er das nicht einhalten können. Er habe ab
einem bestimmten Punkt einfach die Kontrolle über die
Trinkmengen verloren. (Anmerkung: Wenn andere Personen etwas zu
seinem Alkoholkonsum gesagt haben) Darüber habe er damals weg
gehört, er habe es nicht so hören wollen. In der Zeit habe er
auch schon 2 bis 3 Mal einen Filmriss gehabt. Es habe da schon
einige Erinnerungslücken gegeben.
Vor dem Jahr 2000 habe er mäßig getrunken, d. h. er habe mit
seiner Frau mal ein Glas Wein zum Essen getrunken. Sicherlich
habe er mal ein Bier getrunken. Auf einer Feier seien es mal -
bis 10 Glas Bier (0,21-) gewesen. Er sei da noch in einer festen
Bindung gewesen, es sei für ihn noch geradeaus gelaufen.
Durch das übermäßige Trinken sei er damals nicht mehr
zuverlässig gewesen im Beruf und auch seinen Kindern gegenüber
nicht. Wenn die Kinder bei ihm gewesen seien am Wochenende, habe
er sich wegen des Katers nicht so gut mit den Kindern
beschäftigt und habe auch schlechte Laune gehabt. Im Beruf müsse
er sagen, er sei nicht so leistungsfähig gewesen. Es seien da
Fehler unterlaufen, die nicht geschehen wären, wenn er nicht am
Wochenende getrunken hätte.
Zu den damaligen Trinkmotiven:
Er habe über Wut, Enttäuschung, Überlastung nicht sprechen
können. Das sei erst gegangen, wenn er den richtigen Pegel
gehabt habe. Das sei dann aber oft nicht zu dem richtigen
Zeitpunkt geschehen. Wenn man dann gesprochen habe, habe er über
manches nicht mehr nachgedacht, was falsch laufe. Teilweise sei
sogar mit den Kollegen über seine Probleme gelacht worden, da
wäre in einer anderen Situation nicht so gewesen.
Zu dem heutigen Umgang mit Alkohol sowie der
Änderungsmotivation:
Nach dem Unfall habe er erst Mal rapide reduziert. Da habe er
nur zu 3 Geburtstagsfeiern 5 Flaschen Bier (0,33 1) und 3 bis 4
Schnaps getrunken und ansonsten habe er gar nichts getrunken.
Dann Silvester 2006/2007 habe er noch mal gefeiert mit der
Clique, aber da habe er nicht übermäßig getrunken. Das seien 5
Glas Bier (0,2 1) und 3 Glas Sekt gewesen. Seitdem habe er gar
keinen Alkohol mehr getrunken.
Der Auslöser zum Alkoholverzicht sei gewesen, dass er Bluttests
für die MPU machen müsse und der Führerschein in Gefahr gewesen
sei. Zusätzlich sei gekommen, dass er sich Gedanken über den
Alkohol gemacht habe, warum er soviel getrunken habe. Dann sei
noch eine neue Beziehung dazu gekommen. Dann sei alles durch den
Trinkverzicht positiver geworden, er habe eine gute Beziehung
führen können, es sei im Beruf wieder gelaufen. Er habe auch
eine Rückmeldung von; der Familie und anderen guten Bekannten
bekommen, dass die den Alkoholverzicht gut finden. Dann fühle er
sich auch viel besser. Er fühle sich körperlich viel besser,
dann fühle er sich viel ausgeglichener. Er fühle sich gesünder
und habe eine gute Laune an jedem Tag. Er sei mit sich selber
viel zufriedener. Er habe sich mit seinem Alkoholproblem
auseinandergesetzt und habe Strategien entwickelt.
Schwierig habe er am Anfang erlebt, in der Gemeinschaft zu
verzichten. Er sei auch zu den Feiern, sei häufig zum Mittrinken
aufgefordert worden. Er habe dann die ganze Vorgeschichte
erzählen müssen, dass er nicht mehr trinken dürfe. Das sei ihm
sehr schwer gefallen. Er sei auch nicht mehr ganz so lange auf
den Feiern gewesen. Wenn die anderen betrunken gewesen seien,
dann habe er das zum Anlass genommen, sich zu verabschieden oder
er habe sich zu anderen Leuten, die nicht betrunken gewesen
seien, gestellt. Er habe dann auch z. B. viel getanzt, das habe
ihm Spaß gemacht und er habe viel Spaß dabei gehabt. Das klappe
ohne Alkohol viel besser.
Zu dem psychologischen Coaching wolle er sagen, dass er dort
insbesondere von den Strategien zur Vermeidung eines Rückfalles
profitiert habe. Er habe zu Hause gar keinen Alkohol und bei
Kollegen sage er immer für sich Saft, das sei auch akzeptiert,
da werde das hingestellt.
Er wolle auch keinen Alkohol mehr trinken, weil er da die Gefahr
sehe, dass Alkohol für ihn kaum zu kontrollieren sei und er dann
wieder mehr trinke und dann betrunken fahre. Deswegen wolle er
erst gar nicht anfangen. Er könne ohne Alkohol gut leben und das
solle so bleiben. Er habe starken Alkoholmissbrauch betrieben in
den Zeiten des Hochkonsums, hätte er noch so weiter gemacht,
hätte er Alkoholiker werden können. Er habe zum Glück früh genug
den Absprung geschafft.
Hinzufügen möchte er, er fühle sich ohne Alkohol seit 16 Monaten
gut und er werde keinen Alkohol mehr trinken. Alles in seinem
Leben gehe wieder geregelte Wege, das sei ein guter Weg, den er
beibehalten wolle.
Leistungstestergebnis
Zur Klärung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit wurden
psychologische Verfahren angewendet, welche die Leistung einer
Person in verkehrsbedeutsamen Bereichen der visuellen
Wahrnehmung, Konzentration, Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit
und Belastbarkeit bestimmen. Die Leistungsuntersuchung der
verkehrspsychologisch relevanten Dimensionen wurde mit einen
computerunterstützten Testgerät für die Fahreignungsdiagnostik
(Wiener Testsystem für Windows® der Dr. G. Schuhfried GmbH)
durchgeführt.
Die Darstellung der Testergebnisse erfolgt in Prozenträngen
(PR). Ein Prozentrang sagt aus, wie viel Prozent aller Personen
einer vergleichbaren Gruppe niedrigere Messwerte bei einem
Testverfahren erzielen. Die beste Leistung hat den Prozentrang
100, die schwächste den Prozentrang 0. Eine ausreichende
Leistungsfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn bei
Bewerben und Inhabern von Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1
(Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) ein Prozentrang von 16 und
mehr erreicht wird. Bei Bewerbern und Inhabern von
Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (Klassen C, C1, C1E, CE, D,
D1, D1E und DE) gilt eine erhöhte Anforderung, so dass die
Mehrzahl der Verfahren in der Regel einen Prozentrang von 33
oder mehr erreichen muss und ein Prozentrang von 16 in keinem
Testverfahren unterschritten wird. Hiervon kann nur abgesehen
werden, wenn in einzelnen Untertests bei Abweichungen nach unten
Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind.
Vor jedem Test erfolgt eine Instruktions- und Übungsphase, in
der sich der Klient mit dem Test vertraut machen kann. Zuvor
wurde Herr X. ausdrücklich nach eventuellen erschwerenden
Bedingungen wie Hör- oder Farbschwächen befragt. Die angegeben
Prozentränge ergeben sich jeweils durch Vergleich mit der
altersunabhängigen Normstichprobe
Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest Mannheim/Bildschirm (TAVTMB/S1)
Zunächst wurde der Tachistoskopische Verkehrsauffassungstest
Mannheim/Bildschirm in der Testvariante S1 (Länder mit
Rechtsverkehr) durchgeführt. Der Test prüft die optische
Wahrnehmungsleistung und Auffassungsgeschwindigkeit. Dem
Klienten werden auf einem Bildschirm nacheinander 20 Bilder
alltäglicher Verkehrssituationen kurzzeitig dargeboten. Nach der
Darbietung sollen aus fünf vorgegebenen Wahrnehmungsinhalten
diejenigen markiert werden, die auf dem Bild gezeigt wurden.
Personen ohne Verkehrsregelkenntnisse oder Fahrerfahrung werden
dabei nicht benachteiligt.
Hauptvariable: „Überblicksgewinnung"
Diese Variable bezieht sich auf die vollständig richtig
erfassten Verkehrssituationen und stellt damit ein Maß für die
Genauigkeit und Geschwindigkeit der visuellen
Situationserfassungsfähigkeit dar. Ein hoher Prozentrang weist
auf eine gut ausgeprägte Fähigkeit zur raschen und genauen
Situationserfassung hin.
Kontrollvariable: „Richtige Antworteingaben"
Diese Variable gibt die Anzahl richtiger Antworteingaben an und
gibt Auskunft über die optische Wahrnehmungsleistung und die
Auffassungsgeschwindigkeit der Testperson. Ein hoher Prozentrang
weist auf die Fähigkeit hin, komplexe Wahrnehmungsinhalte in
kurzer Zeit detailreich und unabhängig von deren erwarteten
Wichtigkeit zu erfassen.
Kontrollvariable: „Falsche Antworteingaben":
Diese Variable gibt an, wie viel Antworten falsch markiert
wurden und fungiert damit als Kontrollvariable. So stellt ein
niedriger Prozentrang eine inhaltliche Interpretation der
Variablen "Richtige Antworteingaben" und „Überblicksgewinnung"
zumindest in Frage. Für eine sinnvolle fähigkeitsbezogene
Interpretation der Testergebnisse muss in einem solchen Fall
eine nicht instruktionsgemäße Testbearbeitung ausgeschlossen
werden.
Im TAVTMB/S1 erreichte Herr X. folgendes Ergebnis:
Prozentrang
Überblicksgewinnung: 17
Richtige Antworten: 16
Falsche Antworten: 66
Linienverfolgungstest (LVT1S2 - Kurzform)
Weiterhin wurde der Linienverfolgungstest in der Testvariante S2
(Kurzform) durchgeführt. Es handelt sich um einen Test, bei dem
die visuelle Orientierungsleistung und Fähigkeit zur selektiven
Aufmerksamkeit untersucht werden. Der Test besteht aus 40
Testbildern mit 9 extrem verschlungenen Linien. Für die
Testperson besteht die Aufgabe darin, so schnell wie möglich
eine markierte Linie vom Anfangs- bis zum Endpunkt zu verfolgen.
Mit diesem Verfahren wird somit das Ausmaß gezielter und
konzentrierter Wahrnehmung erfasst.
Hauptvariable: „Score"
In dieser Variable kommen sowohl die Geschwindigkeit als auch
die Anzahl richtig gelöster Testbilder zum Ausdruck.
Im LVT/S2 erreichte Herr X. folgendes Ergebnis:
Prozentrang
Score: 65
Determinationstest (DTIS5 - Wiener Form A)
Schließlich haben wir mit dem Determinationstest in der
Testvariante S5 (Wiener Form A, mit fester Bearbeitungszeit in 3
Test-Intervallen) die Schnelligkeit, Richtigkeit und Stabilität
der motorischen Reaktionen auf optische und akustische Signale
überprüft. Beim DT werden über einen längeren Zeitraum hinweg
unterschiedliche optische und akustische Reize präsentiert, auf
die differenziert und adäquat reagiert werden muss. Insgesamt
werden fünf unterschiedliche Farbsignale, zwei Lichtsignale
sowie ein tiefer und ein hoher Ton angeboten, auf die mit Händen
und beiden Füßen in bestimmter Weise zu reagieren ist (Pedal-,
Tastendruck).
Hauptvariable : „Median der Reaktionszeit":
Diese Variable gibt den Median der Zeitspanne zwischen dem
Beginn der Reizdarbietung und einer Reaktion (unabhängig, ob
richtig oder falsch) in Sekunden wieder.
Hauptvariable : „Zeitgerechte`:
Diese Variable gibt die Anzahl der richtigen Reaktionen wieder,
die innerhalb der Darbietungszeit des jeweiligen Reizes
erfolgen. Damit kommt zum Ausdruck, inwiefern eine Testperson
auch unter Belastung rasch und adäquat reagieren kann.
Hilfsvariable : „Anzahl der richtigen Antworten":
Diese Variable gibt die Anzahl der zeitgerechten und der
verspäteten richtigen Reaktion wieder.
Im DT/S5 erreichte Herr X. folgendes Ergebnis: Prozentrang
Median der Reaktionszeit: 38
Zeitgerechte: 37
Richtige Antworten: 50
V. BEWERTUNG DER BEFUNDE
Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihre Bedeutung
für die Annahme oder Zurückweisung der unter III. angeführten
Hypothesen:
Bewertung der medizinischen Befunde
Bei Herrn X. besteht ein Anfallsleiden, unter
Medikamenteneinnahme besteht ein seit März 2005 Anfallsfreiheit.
Bei der heute durchgeführten medizinischen Untersuchung ergaben
sich in Bezug auf die verkehrsmedizinische Fragestellung weder
bei der körperlichen noch bei der laborchemischen Analyse
Anzeichen für einen missbräuchlichen Alkoholkonsum. Auch
alkoholbedingte Störungen von Organsystemen (hepatisch/gastrointestinal/kardial)
wurden nicht festgestellt. Die Erhöhungen von GPT und einmalig
der GOT sind bei normaler GGT und normalem MCV nicht
alkoholtypisch und stellen die Abstinenzangaben von Herrn X.
nicht in Frage.
Aus medizinischer Sicht können die Bedenken der Behörde
ausgeräumt werden.
Auch bei der heute durchgeführten Überprüfung für das Führen von
Kraftfahrzeug bedeutsamer Leistungsfunktionen zeigten sich keine
durchgehenden Beeinträchtigungen der Informationsaufnahme u.
-verarbeitung, so dass bei Herrn X. die leistungsmäßigen
Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges der
beantragten Klasse angenommen werden können.
Unauffällige funktionspsychologische wie auch
verkehrsmedizinische Befunde bzw. auch Laborwerte sind aber
allein nicht hinreichend, um bereits eine vertretbar gesenkte
Wahrscheinlichkeit des Auftretens erneuter einschlägiger
Verkehrsauffälligkeit annehmen zu lassen. Das Vorliegen einer
Alkoholabhängigkeit kann bei Herrn X. ohne eine entsprechende
externe Diagnose (wie sie allein mit den begrenzten
Möglichkeiten eine ambulanten Fahreignungsbegutachtung nicht mit
der erforderlichen Sicherheit gestellt werden kann) nicht
zwangsläufig vorausgesetzt werden. Nach den hier erhobenen Daten
und Befunden wie
- Trinken bis zum Verlust der bewussten VerhaltenskontrolIe, was
zu Erinnerungslücken (Blackouts) führte
- Es wurden Krisen (Ehescheidung) erlebt, als Folge des
Alkoholtrinkverhaltens
- Bei den Trinkmotiven spielte die Entlastung eine wichtige
Rolle
- Berufliche Pflichten wurden als Folge des Alkoholkonsums
vernachlässigt
- Um die gleiche Wirkung zu erzielen, wurden die Trinkmengen mit
der Zeit gesteigert
- Ein- oder mehrmals im Monat wurden Trinkmengen zu sich
genommen, die mehr als 150 ml reinen Alkohol enthielten.
- Es wird selber ein Trinkverzicht als notwendig erachtet und
auch bereits eingehalten
ist jedoch von einer Alkoholproblematik auszugehen, die zur
Vermeidung weiterer Konflikte einen strikten und konsequenten
Alkoholverzicht erforderlich macht. Insofern ist zu prüfen, ob
auch Herr X. selbst die Notwendigkeit überdauernder Abstinenz
erkannt hat und er diesen Alkoholverzicht auch konsequent und
stabil einhalten kann.
Dazu ist zunächst festzustellen, dass die in der Untersuchung
erhobenen Befunde, insbesondere das gewonnene Gesamtbild, zur
Beantwortung der behördlichen Fragestellung im Sinne einer
günstigen Prognose verwertbar sind. So akzeptiert Herr X. Anlass
und Zielsetzung der Untersuchung, berichtet offen, sachlich und
in sich stimmig über relevante Sachverhalte und deren
Hintergründe, ohne dass sich dabei deutliche Widersprüche zu
anderen Befunden, der Aktenlage oder wissenschaftlichen
Erkenntnissen ergeben.
So lebt Herr X. nach eigenen Angaben seit Anfang 2007, also zum
Untersuchungszeitpunkt seit über 17 Monaten, alkoholabstinent.
Vor dem Hintergrund seiner selbstkritischen Ausführungen zum
früheren Alkoholkonsum konnte die Abstinenzmotivation von Herrn
X. nachvollzogen werden. So hat Herr X. erkannt, dass ihm eine
zuverlässige Trinkmengenbegrenzung in der Vergangenheit nicht
gelungen ist.
(...) Er wolle auch keinen Alkohol mehr trinken, weil er da die
Gefahr sehe, dass Alkohol für ihn kaum zu kontrollieren sei und
er dann wieder mehr trinke und dann betrunken fahre.(...).
Die mit der angegebenen Umstellung zur abstinenten Lebensführung
verbundenen Veränderungen in der Lebensweise konnten von Herrn
X. nachvollziehbar dargestellt werden. Es wurde hierbei vor
allem auch deutlich, dass er von der veränderten Lebensführung
profitiert, so dass eine ausreichende motivationale Basis zu
deren Fortsetzung gegeben ist.
Dann sei alles durch den Trinkverzicht positiver geworden, er
habe eine gute Beziehung führen können, es sei im Beruf wieder
gelaufen. Er habe auch eine Rückmeldung von der Familie und
anderen guten Bekannten bekommen, dass die den Alkoholverzicht
gut finden. Dann fühle er sich auch viel besser. Er fühle sich
körperlich viel besser, dann fühle er sich viel ausgeglichener.
Er fühle sich gesünder und habe eine gute Laune an jedem Tag. Er
sei mit sich selber viel zufriedener.
Es kann ferner festgestellt werden, dass sich Herr X. mit
fachlicher Hilfe mit seiner Alkoholproblematik
auseinandergesetzt hat. Er war in der Lage, realistische Angaben
zum Umfang der Alkoholproblematik zu machen. Dabei zeigen die
Ausführungen des Herrn X., dass er früher wirksame Trinkmotive
erkannt und ausreichend überwunden hat.
(...) Er habe über Wut, Enttäuschung, Überlastung nicht sprechen
können. Das sei erst gegangen, wenn er den richtigen Pegel
gehabt habe.
Zusammenfassend kann im Falle des Herrn X. also von
ausreichenden Kompetenzen und von einer ausreichenden
motivationalen Grundlage ausgegangen werden, um die abstinente
Lebensführung dauerhaft fortzusetzen.
VI. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG
Die uns von der Behörde gestellte(n) Frage(n) beantworten wir
folgendermaßen:
Es ist nicht zu erwarten, dass Herr X. auch zukünftig ein
Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und es liegen als
Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine
Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines
Kraftfahrzeuges in Frage stellen.
Herr X. wurde unmittelbar im Anschluss an die Begutachtung über
das vorläufige Ergebnis (unter dem Vorbehalt der noch
ausstehenden Untersuchungsbefunde) informiert.
|
|
|
|
| |
|
|
| |
|
|
| |
|
|
| |
|
|
| |
|
|
|
|