Neu! Keine Angst vor der MPU 2009! Mit dem 9-Kästchen-Test    Neu! Keine Angst vor der MPU 2009! Mit dem 9-Kästchen-Test

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MPU 2009

 

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Beispiel
für ein Gutachten vom 1. Juli 2008

Herrn
M. X.
geboren am: 11.11.1964
wohnhaft in: E. 56, 4xxxx D.
untersucht am: 18.06.2008

veranlasst durch:
Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises W.

Begutachtungsstelle:
BfF MPU GmbH

Die Untersuchung erfolgte gemäß den Auftragsbedingungen der Begutachtungsstellen für Fahreignung der MPU GmbH.

Dem Gutachten liegt eine anlassbezogene, auf die Fragestellung ausgerichtete Untersuchung zugrunde.

I. ANLASS UND FRAGESTELLUNG DER UNTERSUCHUNG

 

 

Keine Angst vor der MPU 2009

Unser Programm informiert Sie über alle wichtigen Schritte bis zur MPU. Es hilft es bei den Fragebögen, bei den Tests und bei der Vorbereitung auf die Fragen der Psychologen.

Beispiel: Der Figurenvergleichstest

Bei dem Figurenvergleichstest muss man erkennen, ob die Figur der unteren Reihe auch in der oberen Reihe steht.

Herr X. beauftragte uns, ein Gutachten zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu- erstellen. Wir haben die Aufgabe, eine Prognose zur Rückfallwahrscheinlichkeit abzugeben bzw. die Frage zu beantworten, ob zukünftig weitere Auffälligkeiten im Straßenverkehr zu erwarten sind.

Die Behörde fragt:

Ist zu erwarten, dass Herr X. auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?


II. ÜBERBLICK ÜBER DIE VORGESCHICHTE (AKTEN)

Akteneinsicht

Aus der Akte der Führerscheinstelle ergibt sich zum Untersuchungsanlass:

24.09.2006 Trunkenheit im Straßenverkehr gegen 03.38 Uhr; Blutalkoholkonzentration (BAK): 2,38 Promille um 04.5 Uhr, bei der Blutentnahme schien Herr X. äußerlich „sehr stark" unter Alkoholeinfluss zu stehen.

Herr X. hat die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse Aew und Cl E beantragt.

Begründung der Eignungsbedenken:

Es werden die wissenschaftlichen Begründungen der Eignungsbedenken gemäß der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung aus den Berichten der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft M115, Mensch und Sicherheit vom Februar 2000 zitiert und/oder teilweise sinngemäß bzw. auch zusammengefasst wiedergegeben (Seite 40-43):

„Bereits Blutalkoholkonzentrationen mit Werten ab 0,3 Promille können zu einer Herabsetzung der Reaktionsfähigkeit und zur Veränderung der Stimmungslage mit Kritikminderung führen, so dass ein erhöhtes Verkehrsrisiko von derart beeinflussten Kraftfahrern ausgeht. Bei 0,8 Promille liegt das Risiko in der Regel um das Vierfache höher als bei nüchternen Verkehrsteilnehmern. Fahruntüchtigkeit liegt bei jedem Kraftfahrzeugfahrer mit Werten höher als 1 Promille vor.
Werden Werte um oder über 1,5 Promille bei Kraftfahrern im Straßenverkehr angetroffen, so ist die Annahme eines chronischen Alkoholkonsums mit besonderer Gewöhnung und Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos anzunehmen. Bei solchen Menschen pflegt in der Regel ein Alkoholproblem vorzuliegen, das die Gefahr weiterer Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt. Auch wiederholte Auffälligkeiten unter Alkohol im Straßenverkehr innerhalb weniger Jahre begründen einen solchen Verdacht, selbst wenn die Werte wesentlich geringer sind.

Ferner besteht, wegen der allgemeinen Verfügbarkeit des Alkohols, bei Alkoholabhängigkeit und -missbrauch generell eine hohe Rückfallgefahr, so dass im Einzelfall strenge Maßstäbe anzulegen sind, bevor eine positive Prognose zum Führen von Kraftfahrzeugen gestellt werden kann."

„Bei Alkoholmissbrauch sind die Voraussetzungen, die an den Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr gestellt werden, nicht erfüllt.

Missbrauch liegt vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. In einem solchen Falle ist der Betroffene nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entsprechen.

Von Missbrauch ist insbesondere in folgenden Fällen auszugehen:

- in jedem Fall (ohne Berücksichtigung der Höhe der Blutalkoholkonzentration), wenn wiederholt ein Fahrzeug unter unzulässig hoher Alkoholwirkung geführt wurde,

- nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration (ohne weitere Anzeichen einer Alkoholwirkung),

- wenn aktenkundig belegt ist, dass es bei dem Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist.


„Wer vom Alkohol abhängig ist, kann kein Kraftfahrzeug führen." Die Definition der Alkoholabhängigkeit orientiert sich dabei an den diagnostischen Leitlinien der Alkoholabhängigkeit nach ICD 10 (Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICD-10, Verlag Hans Huber Bern Göttingen Toronto, 2. Auflage 1993).


III. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE, GÜNSTIGE PROGNOSE UND DARLEGUNG DER ZU PRÜFENDEN HYPOTHESEN

Eine positive Prognose nach alkoholbedingter Auffälligkeit ist nach den „Beurteilungskriterien" der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (Bonn, März 2005) nur möglich, wenn in Abhängigkeit von der individuellen Befundlage folgende Hypothesen als erfüllt gelten können:

Die in der Untersuchung erhobenen Befunde, insbesondere das gewonnene Gesamtbild, sind zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung im Sinne einer günstigen Prognose verwertbar.

Liegt Alkoholabhängigkeit vor, ist sie ausreichend behandelt bzw. aufgearbeitet?

Ist aus der „Lerngeschichte" des Kunden die Notwendigkeit eines Verzichts auf den Konsum alkoholhaltiger Getränke abzuleiten, wird Alkoholverzicht auch konsequent und stabil eingehalten?

Der Kunde ist aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins und bei reduzierten Alkoholtrinkmengen sowie ausreichender Steuerungsfähigkeit dauerhaft in der Lage, kontrolliert Alkohol zu trinken.

Bei dem Kunden besteht keine unkontrollierte Koppelung bestimmter Trinkanlässe mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges (mehr).

Der Kunde weist im medizinischen Bereich keine eignungsausschließenden Beeinträchtigungen auf.
Bei dem Kunden bestehen keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen der geistigen und/oder psychisch-funktionalen Voraussetzungen.


IV. UNTERSUCHUNGSBEFUNDE

Herr X. hat uns zur Durchführung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung beauftragt und wurde zu Beginn der Untersuchung über Gegenstand und Zweck der Untersuchung, den gesamten Untersuchungsablauf und die Verfahrensweisen bis zur Versendung des Gutachtens informiert..

Ausgehändigt wurden dazu ein allgemeines Informationsblatt zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, eine Checkliste zum psychologischen Untersuchungsgespräch über die möglichen Fragen der Gutachter sowie ein medizinischer Fragebogen.

Vor Explorationsbeginn wurde Herr X. nochmals mündlich über die wesentlichen Inhalte des psychologischen Gesprächs informiert und darauf hingewiesen, dass unrealistische und widersprüchliche Angaben zu einem negativen Gutachtenergebnis führen.

Darstellung der medizinischen Untersuchungsbefunde (Darstellung der Methoden, Befunde, Anamnese,-körperliche Befunde; Laboranalytik)

Beginn der ärztlichen Untersuchung: : Uhr
Ende der ärztlichen Untersuchung: : Uhr

Anamnese

Im ärztlichen Gespräch wurde Herr X. hinsichtlich vorbestehender Erkrankungen befragt. Herr X. gab an, dass bei ihm eine Epilepsie bestehe, er habe in den Jahren 2001, 2004 und 2005 jeweils 1 Krampfanfall gehabt. Unter Einnahme von 2 x 1000 mg Orfiril (Valproinsäure) sei er seit März 2005 anfallsfrei. Es ergaben sich keine anderen Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen (z.B. nach Operationen), die die Kraftfahreignung beeinträchtigen. Ausgeschlossen wurden anamnestisch ebenfalls die regelmäßige Einnahme von zentralwirksamen, psychotropen Medikamenten sowie jeglicher Konsum illegaler Drogen, welche die Fahrtauglichkeit erheblich beeinflussen.

Zum Alkoholkonsum befragt gab Herr X. an, dass er vor der Alkoholfahrt am 24.09.06 nachmittags 6 Flaschen Bier (0,3 1) und abends 20 Gläser Bier (0,2 1) getrunken habe. Auf einer anschließenden Feier habe er Bier und Wein getrunken, wie viel könne er nicht angegeben.

Wir verweisen dazu auf die ausführliche Darstellung im psychologischen Teil des Gutachtens.

Am Untersuchungstag legte Herr X. Laborbefunde der Praxis W. vom 20.04.06, 26.01.07,04.04.07, 11.04.07, 15.05.07, 18.07.07, 24.10.07, 08.04.08, der MCV Wert lag jeweils im Normbereich. Weiterhin lagen Laborwerte des St.-F.-Hospitals vom 09.03.03, 07.06.06, 29.06.07, 29.08.07, 28.09.07, 16.11.07, 24.01.08, 17.03.08, 06.05.08, 12.06.08. GOT, mit Ausnahme am 07.06.06 und GGT lagen jeweils im Normbereich. Die GPT war mehrfach erhöht. Am 09.01.03, 07.06.06, 29.06.07, 29.08.07 und 16.11.07 wurde der MCV-Wert bestimmt und lag im Normbereich. Weiterhin legte Herr X. ein Attest der Praxis Dres. med. E. vom 18.03.08 vor, aus dem hervor geht, dass unter Einnahme von Orfiril 2 x1000 mg Anfallsfreiheit besteht seit März 2005.

Körperlicher Allgemeinzustand

Alter: 43 Jahre
Größe: 188 cm
Gewicht : 95 kg
Blutdruck: 150/90 mm Hg
Puls: 84 Schläge/min

Haut und sichtbare Schleimhäute unauffällig.

Unauffälliger abdomineller Untersuchungsbefund (auskultatorisch/palpatorisch/perkutorisch). Die vegetativen Zeichen waren allesamt unauffällig.

Unauffälliger neurologischer Status.

Bei der grob orientierenden Bewegungsprüfung ergaben sich keine sichtbaren eignungsausschließenden Bewegungseinschränkungen/Lähmungen/Körperbehinderungen.

Die Stimmungslage war freundlich zugewandt.

Labor

Blut:

MCV: 88 fI. Referenzbereich: Männer / Frauen 78 - 98 fI.
GOT: 38 U/I Referenzbereich: Männer < 50 U/I / Frauen < 35 U/I.
GPT: +53 U/I Referenzbereich: Männer < 50 U/I / Frauen < 35 U/I.
GGT: 21 U/I Referenzbereich: Männer < 71 U/I / Frauen < 42 U/I.

(Neue 37°C-Referenzbereiche-bei Enzymaktivitätsbestimmungen seit dem 01.04.02 gemäß den Vorgaben der Bundesärztekammer)

Alle Laborwerte lagen im Normbereich.


Darstellung der psychologischen Befunde (Darstellung der Methoden, Befunde, Explorationsgespräch, Leistungstests)

Zur Aufzeichnung der persönlichen Äußerungen in der psychologischen Exploration:

Um Missverständnissen vorzubeugen, wurden die Angaben Herrn X.s sinngemäß zusammengefasst, teilweise auch wörtlich direkt in den PC eingegeben und nach einvernehmlicher Beendigung des Untersuchungsgespräches ausgedruckt. Diesen Ausdruck konnte Herr X. prüfen und ggf. korrigieren und ergänzen. Diese Korrekturen wurden kursiv in den Text übernommen. Die inhaltliche Richtigkeit der Mitschrift wurde von Herrn X. abschließend bestätigt.

Beginn der Exploration: 15.00 Uhr
Ende der Exploration: 15.55 Uhr

Persönliche Äußerungen im Explorationsgespräch

Wörtliche Angaben des Herrn X. sind in Anführungszeichen gesetzt.

Zur beruflichen und privaten Situation:

Herr X. gab an, er sei 43 Jahre alt und arbeite seit 15 Jahren als Maurer im öffentlichen Dienst. Er sei seit 2002 geschieden und Vater von 2 Kindern. Seit 2007 lebe er in Partnerschaft. In seiner Freizeit beschäftige er sich mit Landwirtschaft, Fußball, dem Trainieren von Fußball im Jugendbereich und mit Rad fahren.

Zur Verkehrsvorgeschichte:

Herr X. bestätigt, dass seit der aktenkundigen Auffälligkeit (24.09.2006 Trunkenheit im Straßenverkehr) nichts mehr vorgefallen ist.

Am Untersuchungstag legte Herr X. eine Bescheinigung vom 06.03.2008 über die Teilnahme an einem Einzelcoaching von 6,5 Stunden im September 2007, B. U, Diplom-Psychologin, Coaching & Consulting).

Zu der Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr:

Zu der Auffälligkeit wolle er sagen, dass er eine Fahrradtour mit dem Schützenverein gehabt habe. Auf der Tour selber habe er bereits von 15.30 Uhr an 6 Bier (0,33 1) getrunken, abends seien sie in eine Gaststätte, dort habe er mindestens 15 bis 20 Glas Bier (0,2 1) und 5 Pinnchen Schnaps getrunken, gegen 1 Uhr sei er noch auf eine weitere Feier gegangen. Dort habe er noch weiter Bier und Schnaps getrunken, wie viel das gewesen sei, wisse er nicht. Er schätze, das müssen noch mindestens 5 bis 6 Glas Bier (0,2 1) gewesen sein und noch ca. 5 Pinnchen Schnaps dazu. Genau wisse er es aber nicht mehr, weil er den Überblick verloren habe. Ca. 1 Stunde müsse er nach dem Unfall auf der Straße gelegen haben, bis ihn jemand gefunden habe, d. h. Trinkende sei ca. 0,5 oder 1 Stunde vor der Auffälligkeit gewesen.

Er habe dann nach Hause gewollt, sei nicht weit gekommen, das seien ca. 15 m gewesen, b der Unfall passierte. Er könne keine Angaben mehr dazu machen, wie es passiert sei.

Er sei schon mit dem Fahrrad übermäßig alkoholisiert gefahren, nur noch nicht so alkoholisier wie an dem Tag des Vorfalles. Das alkoholisierte Fahren mit dem Fahrrad habe er nicht als so problematisch gesehen, habe nicht darüber nachgedacht. Er habe gedacht mit dem Fahrrad komme man schon heile nach Hause.

Inzwischen denke er über das alkoholisierte Fahren mit dem Rad, dass man durch den Alkohol nicht mehr die Kontrolle über sich habe, da können dann Unfälle passieren.

Zu den früheren Trinkgewohnheiten:

Ab dem Jahre 2000 habe er angefangen, etwas mehr zu trinken. Es habe selber ein Haus in Eigenleistung aufgebaut mit Kollegen, er habe da mehr als früher getrunken. Das habe dann zur Folge gehabt, dass die Frau sich von ihm habe scheiden lassen. Das habe seinen Alkoholkonsum noch einmal gesteigert. Entsprechend sei er in eine Gesellschaft gekommen, die mehr getrunken habe und er habe auch immer mehr getrunken. Er habe dann schließlich üblicherweise am Wochenende 20 bis 25 Glas Bier (0,2 1) getrunken und unter der Woche so ca. 2 Mal die Woche seien es ca. 2 Flaschen Bier (0,33 1) pro Anlass gewesen. Auf Feiern habe er so ca. 30 bis 35 Glas Bier (0,2 1) getrunken. Das habe immer von der Stimmung abgehangen. Er habe dann getrunken, um mal den Alltagstrott und die Sorgen zu vergessen. Er habe gedacht, er müsste da einiges runterspülen, das was sich in ihm aufgestaut habe. Er habe auch schon mal zu hören bekommen, er solle nicht so viel trinken. Er selber habe sich gedacht, er sollte das Trinken auch reduzieren. Aber er sei immer wieder in diese tiefe Loch gefallen und wenn man dann den Vorsatz gehabt habe, trinke nur 10 Glas Bier, habe er das nicht einhalten können. Er habe ab einem bestimmten Punkt einfach die Kontrolle über die Trinkmengen verloren. (Anmerkung: Wenn andere Personen etwas zu seinem Alkoholkonsum gesagt haben) Darüber habe er damals weg gehört, er habe es nicht so hören wollen. In der Zeit habe er auch schon 2 bis 3 Mal einen Filmriss gehabt. Es habe da schon einige Erinnerungslücken gegeben.

Vor dem Jahr 2000 habe er mäßig getrunken, d. h. er habe mit seiner Frau mal ein Glas Wein zum Essen getrunken. Sicherlich habe er mal ein Bier getrunken. Auf einer Feier seien es mal - bis 10 Glas Bier (0,21-) gewesen. Er sei da noch in einer festen Bindung gewesen, es sei für ihn noch geradeaus gelaufen.

Durch das übermäßige Trinken sei er damals nicht mehr zuverlässig gewesen im Beruf und auch seinen Kindern gegenüber nicht. Wenn die Kinder bei ihm gewesen seien am Wochenende, habe er sich wegen des Katers nicht so gut mit den Kindern beschäftigt und habe auch schlechte Laune gehabt. Im Beruf müsse er sagen, er sei nicht so leistungsfähig gewesen. Es seien da Fehler unterlaufen, die nicht geschehen wären, wenn er nicht am Wochenende getrunken hätte.

Zu den damaligen Trinkmotiven:

Er habe über Wut, Enttäuschung, Überlastung nicht sprechen können. Das sei erst gegangen, wenn er den richtigen Pegel gehabt habe. Das sei dann aber oft nicht zu dem richtigen Zeitpunkt geschehen. Wenn man dann gesprochen habe, habe er über manches nicht mehr nachgedacht, was falsch laufe. Teilweise sei sogar mit den Kollegen über seine Probleme gelacht worden, da wäre in einer anderen Situation nicht so gewesen.

Zu dem heutigen Umgang mit Alkohol sowie der Änderungsmotivation:

Nach dem Unfall habe er erst Mal rapide reduziert. Da habe er nur zu 3 Geburtstagsfeiern 5 Flaschen Bier (0,33 1) und 3 bis 4 Schnaps getrunken und ansonsten habe er gar nichts getrunken. Dann Silvester 2006/2007 habe er noch mal gefeiert mit der Clique, aber da habe er nicht übermäßig getrunken. Das seien 5 Glas Bier (0,2 1) und 3 Glas Sekt gewesen. Seitdem habe er gar keinen Alkohol mehr getrunken.

Der Auslöser zum Alkoholverzicht sei gewesen, dass er Bluttests für die MPU machen müsse und der Führerschein in Gefahr gewesen sei. Zusätzlich sei gekommen, dass er sich Gedanken über den Alkohol gemacht habe, warum er soviel getrunken habe. Dann sei noch eine neue Beziehung dazu gekommen. Dann sei alles durch den Trinkverzicht positiver geworden, er habe eine gute Beziehung führen können, es sei im Beruf wieder gelaufen. Er habe auch eine Rückmeldung von; der Familie und anderen guten Bekannten bekommen, dass die den Alkoholverzicht gut finden. Dann fühle er sich auch viel besser. Er fühle sich körperlich viel besser, dann fühle er sich viel ausgeglichener. Er fühle sich gesünder und habe eine gute Laune an jedem Tag. Er sei mit sich selber viel zufriedener. Er habe sich mit seinem Alkoholproblem auseinandergesetzt und habe Strategien entwickelt.

Schwierig habe er am Anfang erlebt, in der Gemeinschaft zu verzichten. Er sei auch zu den Feiern, sei häufig zum Mittrinken aufgefordert worden. Er habe dann die ganze Vorgeschichte erzählen müssen, dass er nicht mehr trinken dürfe. Das sei ihm sehr schwer gefallen. Er sei auch nicht mehr ganz so lange auf den Feiern gewesen. Wenn die anderen betrunken gewesen seien, dann habe er das zum Anlass genommen, sich zu verabschieden oder er habe sich zu anderen Leuten, die nicht betrunken gewesen seien, gestellt. Er habe dann auch z. B. viel getanzt, das habe ihm Spaß gemacht und er habe viel Spaß dabei gehabt. Das klappe ohne Alkohol viel besser.

Zu dem psychologischen Coaching wolle er sagen, dass er dort insbesondere von den Strategien zur Vermeidung eines Rückfalles profitiert habe. Er habe zu Hause gar keinen Alkohol und bei Kollegen sage er immer für sich Saft, das sei auch akzeptiert, da werde das hingestellt.

Er wolle auch keinen Alkohol mehr trinken, weil er da die Gefahr sehe, dass Alkohol für ihn kaum zu kontrollieren sei und er dann wieder mehr trinke und dann betrunken fahre. Deswegen wolle er erst gar nicht anfangen. Er könne ohne Alkohol gut leben und das solle so bleiben. Er habe starken Alkoholmissbrauch betrieben in den Zeiten des Hochkonsums, hätte er noch so weiter gemacht, hätte er Alkoholiker werden können. Er habe zum Glück früh genug den Absprung geschafft.

Hinzufügen möchte er, er fühle sich ohne Alkohol seit 16 Monaten gut und er werde keinen Alkohol mehr trinken. Alles in seinem Leben gehe wieder geregelte Wege, das sei ein guter Weg, den er beibehalten wolle.

Leistungstestergebnis

Zur Klärung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit wurden psychologische Verfahren angewendet, welche die Leistung einer Person in verkehrsbedeutsamen Bereichen der visuellen Wahrnehmung, Konzentration, Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit bestimmen. Die Leistungsuntersuchung der verkehrspsychologisch relevanten Dimensionen wurde mit einen computerunterstützten Testgerät für die Fahreignungsdiagnostik (Wiener Testsystem für Windows® der Dr. G. Schuhfried GmbH) durchgeführt.

Die Darstellung der Testergebnisse erfolgt in Prozenträngen (PR). Ein Prozentrang sagt aus, wie viel Prozent aller Personen einer vergleichbaren Gruppe niedrigere Messwerte bei einem Testverfahren erzielen. Die beste Leistung hat den Prozentrang 100, die schwächste den Prozentrang 0. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn bei Bewerben und Inhabern von Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 (Klassen A, A1, B, BE, M, L und T) ein Prozentrang von 16 und mehr erreicht wird. Bei Bewerbern und Inhabern von Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE) gilt eine erhöhte Anforderung, so dass die Mehrzahl der Verfahren in der Regel einen Prozentrang von 33 oder mehr erreichen muss und ein Prozentrang von 16 in keinem Testverfahren unterschritten wird. Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn in einzelnen Untertests bei Abweichungen nach unten Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind.

Vor jedem Test erfolgt eine Instruktions- und Übungsphase, in der sich der Klient mit dem Test vertraut machen kann. Zuvor wurde Herr X. ausdrücklich nach eventuellen erschwerenden Bedingungen wie Hör- oder Farbschwächen befragt. Die angegeben Prozentränge ergeben sich jeweils durch Vergleich mit der altersunabhängigen Normstichprobe


Tachistoskopischer Verkehrsauffassungstest Mannheim/Bildschirm (TAVTMB/S1)

Zunächst wurde der Tachistoskopische Verkehrsauffassungstest Mannheim/Bildschirm in der Testvariante S1 (Länder mit Rechtsverkehr) durchgeführt. Der Test prüft die optische Wahrnehmungsleistung und Auffassungsgeschwindigkeit. Dem Klienten werden auf einem Bildschirm nacheinander 20 Bilder alltäglicher Verkehrssituationen kurzzeitig dargeboten. Nach der Darbietung sollen aus fünf vorgegebenen Wahrnehmungsinhalten diejenigen markiert werden, die auf dem Bild gezeigt wurden. Personen ohne Verkehrsregelkenntnisse oder Fahrerfahrung werden dabei nicht benachteiligt.

Hauptvariable: „Überblicksgewinnung"

Diese Variable bezieht sich auf die vollständig richtig erfassten Verkehrssituationen und stellt damit ein Maß für die Genauigkeit und Geschwindigkeit der visuellen Situationserfassungsfähigkeit dar. Ein hoher Prozentrang weist auf eine gut ausgeprägte Fähigkeit zur raschen und genauen Situationserfassung hin.

Kontrollvariable: „Richtige Antworteingaben"

Diese Variable gibt die Anzahl richtiger Antworteingaben an und gibt Auskunft über die optische Wahrnehmungsleistung und die Auffassungsgeschwindigkeit der Testperson. Ein hoher Prozentrang weist auf die Fähigkeit hin, komplexe Wahrnehmungsinhalte in kurzer Zeit detailreich und unabhängig von deren erwarteten Wichtigkeit zu erfassen.

Kontrollvariable: „Falsche Antworteingaben":

Diese Variable gibt an, wie viel Antworten falsch markiert wurden und fungiert damit als Kontrollvariable. So stellt ein niedriger Prozentrang eine inhaltliche Interpretation der Variablen "Richtige Antworteingaben" und „Überblicksgewinnung" zumindest in Frage. Für eine sinnvolle fähigkeitsbezogene Interpretation der Testergebnisse muss in einem solchen Fall eine nicht instruktionsgemäße Testbearbeitung ausgeschlossen werden.

Im TAVTMB/S1 erreichte Herr X. folgendes Ergebnis:
Prozentrang

Überblicksgewinnung: 17

Richtige Antworten: 16

Falsche Antworten: 66



Linienverfolgungstest (LVT1S2 - Kurzform)

Weiterhin wurde der Linienverfolgungstest in der Testvariante S2 (Kurzform) durchgeführt. Es handelt sich um einen Test, bei dem die visuelle Orientierungsleistung und Fähigkeit zur selektiven Aufmerksamkeit untersucht werden. Der Test besteht aus 40 Testbildern mit 9 extrem verschlungenen Linien. Für die Testperson besteht die Aufgabe darin, so schnell wie möglich eine markierte Linie vom Anfangs- bis zum Endpunkt zu verfolgen. Mit diesem Verfahren wird somit das Ausmaß gezielter und konzentrierter Wahrnehmung erfasst.

Hauptvariable: „Score"

In dieser Variable kommen sowohl die Geschwindigkeit als auch die Anzahl richtig gelöster Testbilder zum Ausdruck.
Im LVT/S2 erreichte Herr X. folgendes Ergebnis:

Prozentrang

Score: 65


Determinationstest (DTIS5 - Wiener Form A)

Schließlich haben wir mit dem Determinationstest in der Testvariante S5 (Wiener Form A, mit fester Bearbeitungszeit in 3 Test-Intervallen) die Schnelligkeit, Richtigkeit und Stabilität der motorischen Reaktionen auf optische und akustische Signale überprüft. Beim DT werden über einen längeren Zeitraum hinweg unterschiedliche optische und akustische Reize präsentiert, auf die differenziert und adäquat reagiert werden muss. Insgesamt werden fünf unterschiedliche Farbsignale, zwei Lichtsignale sowie ein tiefer und ein hoher Ton angeboten, auf die mit Händen und beiden Füßen in bestimmter Weise zu reagieren ist (Pedal-, Tastendruck).

Hauptvariable : „Median der Reaktionszeit":

Diese Variable gibt den Median der Zeitspanne zwischen dem Beginn der Reizdarbietung und einer Reaktion (unabhängig, ob richtig oder falsch) in Sekunden wieder.

Hauptvariable : „Zeitgerechte`:

Diese Variable gibt die Anzahl der richtigen Reaktionen wieder, die innerhalb der Darbietungszeit des jeweiligen Reizes erfolgen. Damit kommt zum Ausdruck, inwiefern eine Testperson auch unter Belastung rasch und adäquat reagieren kann.

Hilfsvariable : „Anzahl der richtigen Antworten":

Diese Variable gibt die Anzahl der zeitgerechten und der verspäteten richtigen Reaktion wieder.

Im DT/S5 erreichte Herr X. folgendes Ergebnis: Prozentrang
Median der Reaktionszeit: 38
Zeitgerechte: 37
Richtige Antworten: 50


V. BEWERTUNG DER BEFUNDE

Interdisziplinäre Interpretation der Befunde und ihre Bedeutung für die Annahme oder Zurückweisung der unter III. angeführten Hypothesen:

Bewertung der medizinischen Befunde

Bei Herrn X. besteht ein Anfallsleiden, unter Medikamenteneinnahme besteht ein seit März 2005 Anfallsfreiheit.

Bei der heute durchgeführten medizinischen Untersuchung ergaben sich in Bezug auf die verkehrsmedizinische Fragestellung weder bei der körperlichen noch bei der laborchemischen Analyse Anzeichen für einen missbräuchlichen Alkoholkonsum. Auch alkoholbedingte Störungen von Organsystemen (hepatisch/gastrointestinal/kardial) wurden nicht festgestellt. Die Erhöhungen von GPT und einmalig der GOT sind bei normaler GGT und normalem MCV nicht alkoholtypisch und stellen die Abstinenzangaben von Herrn X. nicht in Frage.

Aus medizinischer Sicht können die Bedenken der Behörde ausgeräumt werden.

Auch bei der heute durchgeführten Überprüfung für das Führen von Kraftfahrzeug bedeutsamer Leistungsfunktionen zeigten sich keine durchgehenden Beeinträchtigungen der Informationsaufnahme u. -verarbeitung, so dass bei Herrn X. die leistungsmäßigen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse angenommen werden können.

Unauffällige funktionspsychologische wie auch verkehrsmedizinische Befunde bzw. auch Laborwerte sind aber allein nicht hinreichend, um bereits eine vertretbar gesenkte Wahrscheinlichkeit des Auftretens erneuter einschlägiger Verkehrsauffälligkeit annehmen zu lassen. Das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit kann bei Herrn X. ohne eine entsprechende externe Diagnose (wie sie allein mit den begrenzten Möglichkeiten eine ambulanten Fahreignungsbegutachtung nicht mit der erforderlichen Sicherheit gestellt werden kann) nicht zwangsläufig vorausgesetzt werden. Nach den hier erhobenen Daten und Befunden wie

- Trinken bis zum Verlust der bewussten VerhaltenskontrolIe, was zu Erinnerungslücken (Blackouts) führte

- Es wurden Krisen (Ehescheidung) erlebt, als Folge des Alkoholtrinkverhaltens

- Bei den Trinkmotiven spielte die Entlastung eine wichtige Rolle

- Berufliche Pflichten wurden als Folge des Alkoholkonsums vernachlässigt

- Um die gleiche Wirkung zu erzielen, wurden die Trinkmengen mit der Zeit gesteigert

- Ein- oder mehrmals im Monat wurden Trinkmengen zu sich genommen, die mehr als 150 ml reinen Alkohol enthielten.

- Es wird selber ein Trinkverzicht als notwendig erachtet und auch bereits eingehalten


ist jedoch von einer Alkoholproblematik auszugehen, die zur Vermeidung weiterer Konflikte einen strikten und konsequenten Alkoholverzicht erforderlich macht. Insofern ist zu prüfen, ob auch Herr X. selbst die Notwendigkeit überdauernder Abstinenz erkannt hat und er diesen Alkoholverzicht auch konsequent und stabil einhalten kann.

Dazu ist zunächst festzustellen, dass die in der Untersuchung erhobenen Befunde, insbesondere das gewonnene Gesamtbild, zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung im Sinne einer günstigen Prognose verwertbar sind. So akzeptiert Herr X. Anlass und Zielsetzung der Untersuchung, berichtet offen, sachlich und in sich stimmig über relevante Sachverhalte und deren Hintergründe, ohne dass sich dabei deutliche Widersprüche zu anderen Befunden, der Aktenlage oder wissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben.

So lebt Herr X. nach eigenen Angaben seit Anfang 2007, also zum Untersuchungszeitpunkt seit über 17 Monaten, alkoholabstinent. Vor dem Hintergrund seiner selbstkritischen Ausführungen zum früheren Alkoholkonsum konnte die Abstinenzmotivation von Herrn X. nachvollzogen werden. So hat Herr X. erkannt, dass ihm eine zuverlässige Trinkmengenbegrenzung in der Vergangenheit nicht gelungen ist.

(...) Er wolle auch keinen Alkohol mehr trinken, weil er da die Gefahr sehe, dass Alkohol für ihn kaum zu kontrollieren sei und er dann wieder mehr trinke und dann betrunken fahre.(...).

Die mit der angegebenen Umstellung zur abstinenten Lebensführung verbundenen Veränderungen in der Lebensweise konnten von Herrn X. nachvollziehbar dargestellt werden. Es wurde hierbei vor allem auch deutlich, dass er von der veränderten Lebensführung profitiert, so dass eine ausreichende motivationale Basis zu deren Fortsetzung gegeben ist.

Dann sei alles durch den Trinkverzicht positiver geworden, er habe eine gute Beziehung führen können, es sei im Beruf wieder gelaufen. Er habe auch eine Rückmeldung von der Familie und anderen guten Bekannten bekommen, dass die den Alkoholverzicht gut finden. Dann fühle er sich auch viel besser. Er fühle sich körperlich viel besser, dann fühle er sich viel ausgeglichener. Er fühle sich gesünder und habe eine gute Laune an jedem Tag. Er sei mit sich selber viel zufriedener.

Es kann ferner festgestellt werden, dass sich Herr X. mit fachlicher Hilfe mit seiner Alkoholproblematik auseinandergesetzt hat. Er war in der Lage, realistische Angaben zum Umfang der Alkoholproblematik zu machen. Dabei zeigen die Ausführungen des Herrn X., dass er früher wirksame Trinkmotive erkannt und ausreichend überwunden hat.

(...) Er habe über Wut, Enttäuschung, Überlastung nicht sprechen können. Das sei erst gegangen, wenn er den richtigen Pegel gehabt habe.

Zusammenfassend kann im Falle des Herrn X. also von ausreichenden Kompetenzen und von einer ausreichenden motivationalen Grundlage ausgegangen werden, um die abstinente Lebensführung dauerhaft fortzusetzen.


VI. BEANTWORTUNG DER FRAGESTELLUNG

Die uns von der Behörde gestellte(n) Frage(n) beantworten wir folgendermaßen:

Es ist nicht zu erwarten, dass Herr X. auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen.

Herr X. wurde unmittelbar im Anschluss an die Begutachtung über das vorläufige Ergebnis (unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Untersuchungsbefunde) informiert.